Rechtsprechung
LG Bielefeld, 08.06.2010 - 23 T 348/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines Versagungsgrunds für eine Restschuldbefreiung durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Auskunftspflichten und Mitwirkungspflichten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bielefeld - 43 IN 1455/05
- LG Bielefeld, 08.06.2010 - 23 T 348/10
Papierfundstellen
- NZI 2010, 824
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.12.2004 - IX ZB 72/03
Versagung der Stundung bei Verletzung von Mitwirkungspflichten des Schuldners
Auszug aus LG Bielefeld, 08.06.2010 - 23 T 348/10
Verweigert der Schuldner insbesondere Auskünfte über Umstände, die für eine spätere Anfechtung von Bedeutung sein können (§ 97 Abs. 1 S. 1 InsO), kann ihm unter dem Gesichtspunkt des § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO bereits die Stundung versagt werden (vgl. BGH, NZI 2005, 232, 233). - BGH, 21.09.2006 - IX ZB 24/06
Versagung der Stundung der Verfahrenskosten wegen herbeigeführter …
Auszug aus LG Bielefeld, 08.06.2010 - 23 T 348/10
Jedoch können bei der Entscheidung über die Stundung auch die übrigen in § 290 Abs. 1 InsO genannten Versagungsgründe dann zu einer Versagung führen, wenn die Voraussetzungen eines solchen weiteren Versagungsgrundes bereits in diesem Verfahrensstadium zweifelsfrei feststehen (BGH, NZI 2006, 712; 2005, 232).